Gesellschaft

Organspende – Moralische Verpflichtung oder freiwillige Entscheidung?

Dominik Böcking
Bernhard Gmeiner
Lesezeit 5 Minuten
Organspendeausweis (Symbolbild)
Organspendeausweis
Credit: pixabay
Lesezeit 5 Minuten

In Deutschland hoffen Tausende von Menschen auf eine lebenswichtige Organtransplantation. Rund 9.000 waren es alleine 2022, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Die Wartelisten für Spenderorgane sind lang - im letzten Jahr konnten jedoch nur knapp ein Drittel der benötigten Organe transplantiert werden. Woran liegt das?

An dieser Stelle wird ein Inhalt eines externen Anbieters wiedergeben. Dabei werden personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse an den Anbieter übermittelt. Der externe Anbieter kann diese auch dazu verwenden, Ihr Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Die Übermittlung Ihrer Daten an den externen Anbieter wird so lange verhindert, bis Sie aktiv auf diesen Hinweis klicken. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden.

Die Spenderorgane fehlen

Wer sich in Deutschland für eine postmortale Organspende entscheidet, muss stets einen Organspendeausweis mit sich führen. Der Spender setzt sich also aktiv und zu Lebzeiten mit dem Thema auseinander und entscheidet sich bewusst für eine Organspende. In anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel im Nachbarland Österreich, ist das anders: Hier gilt die Widerspruchslösung, das Prinzip „Zustimmung durch Schweigen“. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger Organspender ist, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Das hat zur Folge, dass sich nur 0,5 Prozent der österreichischen Bürger beim Standesamt in das sogenannte Widerspruchsregister eingetragen haben und damit eine Organspende ablehnen. Dazu im Vergleich: in Deutschland besitzen nur etwa 40 Prozent aller Bürger einen Organspendeausweis. Das heißt, bei uns sind nur weniger als die Hälfte der Bürger bereit ein Organ nach dem Ableben zu spenden, in Österreich fast jeder.

An dieser Stelle wird ein Inhalt eines externen Anbieters wiedergeben. Dabei werden personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse an den Anbieter übermittelt. Der externe Anbieter kann diese auch dazu verwenden, Ihr Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Die Übermittlung Ihrer Daten an den externen Anbieter wird so lange verhindert, bis Sie aktiv auf diesen Hinweis klicken. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden.

Doch wie läuft eigentlich eine Organspende ab?

Die Diagnose Hirntod ist die wesentliche und unumgängliche Voraussetzung für eine Organspende. Das heißt, das Gehirn des Spenders muss seine Funktionsfähigkeit für immer verloren haben. Um ethischen und medizinischen Standards gerecht zu werden, erfolgt die Diagnose in beiden Ländern durch zwei unabhängige Ärzte nach strengen medizinischen Standards. Ein wichtiger Faktor ist auch das Höchst- und Minimalalter des Spenders. Da es jedoch weder in Österreich noch in Deutschland eine explizite Altersgrenze gibt, ermöglicht es den verantwortlichen Ärzten, eine flexiblere Beurteilung der Eignung potenzieller Spender abzugeben. Dies kann in speziellen Fällen zu einer Steigerung der Organspenden führen.

An dieser Stelle wird ein Inhalt eines externen Anbieters wiedergeben. Dabei werden personenbezogene Daten wie z.B. Ihre IP-Adresse an den Anbieter übermittelt. Der externe Anbieter kann diese auch dazu verwenden, Ihr Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

Die Übermittlung Ihrer Daten an den externen Anbieter wird so lange verhindert, bis Sie aktiv auf diesen Hinweis klicken. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden.

Höhere Spendenbereitschaft im Nachbarland

Die Zahlen sprechen für sich: in Österreich ist die Spendebereitschaft für Organe um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Das mag allerdings eher an der Widerspruchsregelung liegen, als an der bewußen Entscheidung für eine Organspende, wie es in Deutschland der Gesetzgeber vorsieht.

Ein Artikel von

Dominik Böcking
Bernhard Gmeiner