Gesellschaft

Grundrechte unter der Lupe

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Bildkollage von Grundgesetz Themen

Das Recht auf Leben, die Demonstrations-, die Meinungs- und die Religionsfreiheit - vier Grundrechte im Mittelpunkt aktueller Diskussionen

Credit: verschiedene Urheber
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Oder: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Solche Aussagen stehen im ersten Teil des Grundgesetzes unter dem Titel "Grundrechte". Die Väter und Mütter unserer Verfassung hielten diese Freiheiten und Ansprüche für so wichtig, dass sie sie gleich an ihren Anfang stellten. Sie "binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht". Wieso diskutieren wir dann so heftig über den Schwangerschaftsabbruch, gleiche Bezahlung von Männern und Frauen oder darüber, ob ausländische Mitbürgerinnen in Deutschland demonstrieren dürfen? In ihrem ersten großen Praxisprojekt zeigen Studierende, wie die Grundrechte auch 75 Jahre nach ihrer Verkündung politische Debatten und unseren Alltag prägen. Auf dieser Seite veröffentlichen wir nach und nach die entstandenen Beiträge.
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Artikel 1 Grundgesetz

Menschenwürde

Nicht nur die Freiheit von Folter oder sonstiger unwürdiger Behandlung ist ein Gebot der Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen daraus auch das Grundrecht auf ein "menschenwürdiges Existenzminimum" abgeleitet. Der damalige Bundespräsident Johannes Rau hat es 2001 in seiner jährlichen Berliner Rede so ausgedrückt: "Wo die Menschenwürde berührt ist, zählen keine wirtschaftlichen Argumente." Gilt das auch heute? Leonharda Fedder und Fabian Riediger-Pleqi haben sich auf die Suche nach der Menschenwürde gemacht - von der Kindheit bis ins Alter. 

 

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Artikel 2 Grundgesetz

Recht auf Leben

Im ersten Satz garantiert der Artikel 2 unserer Verfassung das Recht auf "freie Entfaltung" der "Persönlichkeit". Dann folgt "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Viel zitiert wird dieser Artikel, wenn es um Sterbehilfe oder Notwehr geht, aber auch beim Tempolimit oder einer Impfpflicht. Besonders ausgeprägt ist jedoch die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch. Mehrfach haben sich der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht damit befasst. Eine Abtreibung ist in Deutschland derzeit in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft rechtswidrig aber straffrei, wenn sich die Schwangere beraten lässt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission und ein Aktionsbündnis fordern jedoch aktuell eine Legalisierung. Justine Rysbek und Melvin Alles erklären, worum es geht. 

 

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Artikel 4 GrundgesetzReligionsfreiheit

Die Freiheit, Religion privat und öffentlich auszuüben, ist in Deutschland geschützt: Dies stellt einen Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft dar. Doch wie nehmen Glaubensangehörige verschiedener Religionen diese wahr? Und wie kann der deutsche Staat sie gewährleisten? Erfahrt mehr im Beitrag von Anna Vogler und Yannic Sievers.

 

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Artikel 5 Grundgesetz

Meinungsfreiheit

Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Zensurverbot - viele Freiheiten stecken im Artikel 5 unserer Verfassung. Die Grundlage für alle ist die Meinungsfreiheit, die Freiheit zu sagen, was man will - soweit es keine wichtigen Rechte anderer verletzt. Beleidigungen oder Aufrufe zur Gewalt sind von dieser Freiheit also nicht gedeckt. Deutschland schneidet in internationalen Vergleichen gut ab, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit geht. Dennoch ist laut einer Umfrage ein großer Teil der Bevölkerung der Meinung, dass man lieber vorsichtig sein solle, bevor man sich äußert. Warum ist das so? Janine Klein und Felix Spangenberg versuchen das zu klären.

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Artikel 8 Grundgesetz

VersammlungsfreiheitWer darf in Deutschland demonstrieren? Im Grundgesetz steht: "alle Deutschen". Ist es also möglich, ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen zu verbieten, mit Transparenten auf die Straße zu gehen? Der Vorschlag wird diskutiert - vor allem angesichts von Protesten gegen Israel oder Demonstrationen für ein Kalifat in Deutschland. Doch so einfach ist das nicht, wie Marvin Patz und Noel Mannherz in ihrem Beitrag zeigen.

 

 

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Artikel 16 a Grundgesetz

Asylrecht

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" heißt es in unserer Verfassung. In Artikel 16 a Absatz 1 bekennt sich Deutschland zu seiner historischen und humanitären Verpflichtung, Flüchtlinge aufzunehmen. Das deutsche Migrationsrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten geändert.  Die Autoren Pascal Warner, Christopher Kautz und Benjamin Geisert beleuchten neben der Historie den aktuellen Status des Asylrechts. Im Beitrag wird diese sehr komplexe Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Ein Flüchtling aus Afghanistan berichtet von seinen Erlebnissen. Politiker kommen zu Wort, ebenso der Flüchtlingsrat, aber auch Juristen. Wird der Artikel der heutigen Realität noch gerecht?

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