„Alles mitgenommen, was irgendwie wertvoll erschien“
Konkret geht es um vier Diebstähle, die im Februar 2023 begangen wurden. Der Angeklagte soll dabei mit seinem Komplizen in verschiedene Bürogebäude eingebrochen sein, um dort Waren im Gesamtwert von etwa 9.420 Euro zu entwenden. Ein MacBook Pro, Monitore, Lautsprecher, Festplatten, einen DJ-Mixer, USB-Sticks, Turnschuhe, eine Trinkflasche und etwas Bargeld stahlen die Täter.
„Im Groben wurde alles mitgenommen, was irgendwie wertvoll erschien“, beschreibt ein Polizeibeamter das Vorgehen, der als Zeuge bei Gericht aussagt. Unüblich für solche Taten seien allerdings die Sachbeschädigungen, die die Täter hinterlassen hätten, so der Polizeibeamte. Die Täter beschmierten nicht nur die Wände mit Graffitis wie "Fack" , sondern koteten auch noch in die Räumlichkeiten. Der Grund hierfür konnte nicht geklärt werden.
Als der Angeklagte und sein Komplize wenige Tage nach dem Einbruch erneut in das gleiche Gebäude eindrangen, wurden sie auf frischer Tat ertappt und direkt von der Polizei festgenommen . Das Diebesgut konnte zu großen Teilen sichergestellt und wieder an die rechtmäßigen Besitzer übergeben werden.
Der Angeklagte kam für einen Monat in Untersuchungshaft. Kurz nach seiner Freilassung wurde er erneut als Verdächtiger bei einem Einbruch aufgegriffen und kam wieder ins Gefängnis.
Der Angeklagte steht zwar zum ersten Mal vor Gericht, wurde zuvor jedoch schon dreimal zu Geldstrafen verurteilt. Außerdem konsumiert er seit fünf Jahren täglich Alkohol und seit einem Jahr täglich verschiedene Benzodiazepine. Diese Medikamente wirken vor allem angstlösend und beruhigend. Laut der Untersuchung der Polizei konnte auch ein häufiger Konsum von THC, also Marihuana, nachgewiesen werden. Das kann sich ebenso strafmildernd auswirken wie das Geständnis, das er ablegte.
Zulasten des Angeklagten spricht allerdings die offenbare Gewerbsmäßigkeit der Diebstähle und das Eindringen in die Gebäude. Außerdem betont der Richter das geplante und gezielte Vorgehen an den Tattagen. Ein umnachteter Zustand, wie ihn der Angeklagte beschrieb, schließt er aus.
Der Angeklagten erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. „Das Gericht sieht keine Möglichkeit, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen“, beendet der Richter seine Urteilsbegründung. Angerechnet wird allerdings die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit.
Hätte er den Strafbefehl akzeptiert, hätte er zumindest für diese Tat nicht ins Gefängnis gehen müssen. Ein Strafbefehl verurteilt in der Regel zu einer Geldstrafe, in Ausnahmefällen zu einer Haftstrafe bis zu einem Jahr, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dieser Beitrag entstand im Rahmen des Wahlpflichtmoduls "Gerichtsberichterstattung".
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